Schonzeiten & Mindestmaße in Bremen

Da sich Gesetze und Verordnungen ändern können, ist es wichtig, die aktuellsten Informationen von offiziellen Quellen zu beziehen.
In Deutschland werden die Bestimmungen für Schonzeiten und Mindestmaße in der Regel auf Landesebene festgelegt. In Bremen ist die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zuständig für Angelegenheiten im Bereich Naturschutz und Fischerei.

1. Allgemeine Bestimmungen:

  • Für die Ausübung der Angelfischerei in Bremen ist in der Regel ein gültiger Fischereischein erforderlich.

2. Schonzeiten:

  • Schonzeiten sind Zeiträume, in denen das Angeln bestimmter Fischarten verboten ist, um die Fortpflanzung und den Bestand zu schützen.
  • Die Schonzeiten können für verschiedene Gewässer und Fischarten variieren. Es ist wichtig, sich über die genauen Bestimmungen zu informieren.

3. Mindestmaße:

  • Mindestmaße geben an, wie groß ein gefangener Fisch sein muss, damit er behalten werden darf.
  • Das Ziel ist es, kleinere Fische zu schützen, damit sie sich fortpflanzen können, bevor sie gefangen werden.

4. Gewässer und Sonderregelungen:

  • Einige Gewässer können zusätzliche Bestimmungen oder Einschränkungen haben, die beachtet werden müssen.
  • Sonderregelungen können für bestimmte Gewässer oder Fischarten gelten.
FischartSchonzeitMindestmaß (cm)
Aal (Anguilla anguilla)-45
Äsche (Thymallus thymallus)01.03. bis 15.05.35
Bachforelle (Salmo trutta fario)15.10. bis 15.03.30
Bachneunauge (Lampetra planeri)ganzjährig-
Barsch (Perca fluviatilis)01.02. bis 15.05.15
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)ganzjährig-
Döbel (Leucisus cephalus)-30
Finte (Alosa fallax)ganzjährig-
Flunder (Platichthys flesus)-25
Flussneunauge (Lampreta fluviatilis)ganzjährig-
Groppe (Cottus gobio)ganzjährig-
Hecht (Esox lucius)01.02. bis 15.05.60
Lachs (Salmo salar)15.10. bis 15.03.60
Maifisch (Alse) (Alosa alosa)ganzjährig-
Meerforelle (Salmo trutta trutta)15.10. bis 15.03.50
Meerneunauge (Petromyzon marinus)ganzjährig-
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus / maraena)ganzjährig-
Quappe (Lota lota)-35
Rapfen (Aspius aspius)-40
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)ganzjährig-
Schmerle (Barbatula barbatula)ganzjährig-
Schneider (Alburnoides bipunctatus)ganzjährig-
Steinbeißer (Cobitis taenia)ganzjährig-
Stör (Acipenser sturio)ganzjährig-
Zährte (Vimba vimba)ganzjährig-
Zander (Stizostedion lucioperca)01.02. bis 15.05.40
Krebse
Flusskrebs (Astacus astacus)01.11. bis 30.06.11
Muscheln
Kleine Flussmuschel (Unio crassus)ganzjährig-

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