Schonzeiten & Mindestmaße in Niedersachsen

Die Schonzeiten beim Angeln in Niedersachsen können sich je nach Art der Fischart und Gewässer unterscheiden. Die Schonzeit bezieht sich auf einen bestimmten Zeitraum, während dem das Angeln auf bestimmte Fischarten verboten ist, um den Fortbestand der Population zu sichern und den Laichprozess zu schützen.

Um genaue Informationen zu den Schonzeiten in Niedersachsen zu erhalten, empfehlen wir, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen des Landesfischereigesetzes Niedersachsen zu konsultieren. Diese Informationen können sich ändern, daher ist es wichtig, die neuesten Vorschriften zu prüfen, um sicherzustellen, dass du dich an die aktuellen Gesetze hälst.

ArtSchonzeitMindesmaß (cm)
Aal (Anguilla anguilla) -35
Äsche (Thymallus thymallus)01.03. - 15.05.30
Bachforelle (Salmo trutta f. fario)15.10. - 15.02.25
Bachneunauge (Lampetra planeri)ganzjährig-
Bachschmerle (Noemacheilus barbatulus)ganzjährig-
Barbe (Barbus barbus)-35
Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)ganzjährig-
Elritze (Phoxinus phoxinus)ganzjährig-
Flusskrebs (Edelkrebs) Astacus astacus01.11. - 30.06.11
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)ganzjährig-
Groppe
(Koppe, Mühlkoppe) (Cottus gobio)
ganzjährig-
Hecht (Esox lucius)01.02. - 15.04.40
Lachs (Salmo salar) *ganzjährig
Ausnahme siehe *
15.10. - 15.03.
50
Meerforelle (Salmo trutta) *ganzjährig
Ausnahme siehe *
15.10. - 15.02.
40
Meerneunauge (Petromyzon marinus)ganzjährig-
Nase (Chondrostoma nasus) *ganzjährig
Ausnahme siehe *
25
Quappe (Lota lota)-35
Rapfen (Aspius aspius) *ganzjährig
Ausnahme siehe *
40
Regenbogenforelle (Salmo gairdneri)-25
Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)ganzjährig-
Steinbeißer (Cobitis taenia)ganzjährig-
Stör (Acipenser sturio)ganzjährig
Ausnahme siehe *
01.01. - 31.07.
100
Wels (Silurus glanis)-50
Zander (Stizostedion lucioperca)15.03. - 30.04.35

* Lachse, Meerforellen, Nasen, Rapfen und Störe dürfen in Gewässern, in die sie als Besatz eingebracht worden sind, gefangen werden. Die Gewässer sind dem Fischereikundlichen Dienst anzuzeigen.

In den Landkreisen Leer, Aurich, Friesland, Wittmund, Ammerland, Wesermarsch, Cuxhaven und Stade sowie den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven dürfen Aale mit einer Länge ab 28 cm gefangen werden.

Die Länge ist bei Fischen von der Kopfspitze bis zum äußersten Ende der Schwanzflosse, bei Krebsen von der Kopfspitze bis zum Ende des Schwanzes (Abdomen) zu messen.

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