Schonzeiten & Mindestmaße in Rheinland-Pfalz

In Deutschland werden die Mindestmaße und Schonzeiten für verschiedene Fischarten von den einzelnen Bundesländern geregelt. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, die Fischbestände zu schützen und nachhaltige Fischereipraktiken zu fördern. Informationen zu den aktuellen Bestimmungen sind bei den örtlichen Fischereibehörden oder auf deren offiziellen Websites erhältlich. Für die nachbenannten Fischarten gelten folgende besondere Schonzeiten (abweichend von der Frühjahrs- und Winterschonzeit) Frühjahrschonzeit in Rheinland-Pfalz Die Frühjahrsschonzeit dauert vom 15. April bis 31. Mai. Ihr unterliegen folgende Gewässer: 1. im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord a) der Rhein, b) die Mosel, soweit sie nicht Grenzgewässer zu Luxemburg ist, c) die Lahn,…

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