Schonzeiten & Mindestmaße in Bayern
Da sich Gesetze und Verordnungen ändern können, ist es wichtig, die aktuellsten Informationen von offiziellen Quellen zu beziehen. In Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zuständig für Angelegenheiten im Bereich Naturschutz, Jagd und Fischerei. Informationen zu Schonzeiten und Mindestmaßen können in den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen festgelegt sein.Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft. Neu ist hierbei die Einteilung in bestimmte Einzugsgebiete (Donau, Elbe, Rhein und Weser) im Sinne des § 3 Nr. 13 Wasserhaushaltgesetz. Außerhalb der entsprechenden Einzugsgebiete gelten keine Schonzeiten und Schonmaße.Fische mit Schonbestimmungenganzjährig geschonte ArtenFische ohne SchonbestimmungenKrebse und Muschelnweiterführende LinksBayerisches Fischereigesetz (BayFiG)Verordnung zur…